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   BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 9.80   

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https://dejure.org/1981,3734
BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 9.80 (https://dejure.org/1981,3734)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1981 - 8 C 9.80 (https://dejure.org/1981,3734)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1981 - 8 C 9.80 (https://dejure.org/1981,3734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für die Anerkennung als Heimatvertriebener - Bedingungen eine ständigen Niederlassung - Beachtlichkeit eines Wohnsitzverlustes - Qualifizierung Österreichs als Vertreibungsgebiet - Deutsche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1977 - 8 C 23.76

    Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises "A" - Heimatvertriebener im

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 9.80
    Der Senat hat in Verfolg dieser Auffassung entschieden, daß Österreich für verfolgte deutsche Volkszugehörige mit fremder Staatsangehörigkeit kein Vertreibungsgebiet ist (BVerwGE 52, 7).

    Ob daran festzuhalten wäre (vgl. dazu BGH, RZW 1960, 35; 1961, 184; 1962, 37; 1964, 180; 1969, 557; BVerfG, RZW 1979, 62), kann jedoch auf sich beruhen (vgl. BVerwGE 52, 7 [10]).

  • BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67

    Bedeutsamkeit von Feststellungen zur Zeitgeschichte für die Auslegung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 9.80
    Zwar hat der Senat darüber Ermittlungen angestellt (vgl. dazu BVerwGE 30, 225 [BVerwG 12.09.1968 - VIII C 99/67]).
  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 77.79

    Sowjetische Besatzungszone - Ehegattenprivileg - Gefahr für Ehe

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 9.80
    Diese Folgerung stützt sich auch auf die dem Gesetz zugrunde liegende Tendenz, zugunsten der Vertriebenen an äußerliche Merkmale anzuknüpfen und dadurch die Behörde mit dem Beweis des wirklichen Sacherfordernisses zu belasten (vgl. dazu BVerwGE 60, 62 [67]).
  • BVerwG, 29.05.1957 - V C 327.56

    Qualifizierung des Begriffes Wohnsitz i.S.d. §§ 1 und 2 Gesetz über die

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 9.80
    Der Kläger hatte bis März 1939 seinen Wohnsitz in S. Diese Frage ist nach § 7 Abs. 1 BGB a.F. zu beurteilen (vgl. dazu schon BVerwGE 5, 104 [105]).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86

    Vertreibung - Vertriebenenstatus - Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

    Vertreibung bedeutet - wie sich unmittelbar aus § 1 Abs. 1 BVFG ergibt - Wohnsitzverlust (Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 9.80 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 27).

    § 1 Abs. 2 Nr. 1 BVFG setzt zunächst eine objektive Gefährdungslage in dem Sinne voraus, daß sich für den Emigranten aufgrund bereits eingetretener Ereignisse und sich abzeichnender Entwicklungen in der Vergangenheit unter Berücksichtigung seiner persönlichen Lage der nahe bevorstehende Eintritt einer Verfolgungsgefahr als wahrscheinlich abzeichnen konnte (Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 76.66 - Buchholz 412.3 §§ 1, 2 BVFG Nr. 7; Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 9.80 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 27; BGH, Urteil vom 6. März 1963 - IV ZR 280/62 - L.-M. § 150 BEG Nr. 19).

  • BVerwG, 13.11.1985 - 8 B 141.85

    Revisionszulassungsgrund der Divergenz - Anforderungen an die Anerkennung als

    Vertreibung bedeutet danach vielmehr "Wohnsitzverlust" (vgl. auch Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 9.80 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 27 S. 5 , st. Rspr.).
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